Antrag auf Förderung durch den Kreispferdesportverband OPR e.V.
Vereine, die dem Kreispferdesportverband OPR e.V. angehören und nachfolgend aufgeführte
Bedingungen erfüllen, können Anträge auf Förderung stellen. Über Art und Höhe der Förderung
entscheidet der Vorstand des KPV OPR. Bei finanziellen Förderungen erfolgt eine Auszahlung in der
Regel nach der durchgeführten Veranstaltung. Besondere Härtefälle, die eine vorzeitige Auszahlung
erfordern, sind besonders zu begründen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Der Antragsteller ist nicht in Beitragsrückstand gegenüber dem KPV OPR, dem
Landesverband Pferdesport und sowie Kreis- und Landessportbund
Grundsätzlich ist pro Verein eine Förderung jährlich vorgesehen; über Ausnahmen entscheidet
der Vorstand nach Eingang des Antrags
Veranstaltungen mit Kreismeisterprüfungen, die im Jahresplan des KPV OPR bereits
aufgenommen sind (Kreismeister-Förderungen), müssen nicht gesondert beantragt werden.
Der Antragsteller verpflichtet sich, die Veranstaltung allen Vereinen des KPV OPR zugänglich
zu machen und eine Information zur Veröffentlichung auf der Website des KPV zu senden.
Der Antrag ist vor Durchführung der Veranstaltung bzw. des zu fördernden Ereignisses zu
stellen
Den Antrag bitte senden an: Dörte Mießner, Schönberger Dorfstr. 14, 16835 Lindow OT Schönberg.